Fortbildung der Titelträger/innen

 
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Gemäss Fortbildungsverordnung der FMH (FBO): sind alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels ungeachtet ihre Beschäftigungsgrades zur Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben.
Die SGPG regelt die FMH-konforme Fortbildung in ihrem eigenen Programm (pdf).
 
Die Fortbildungspflicht umfasst unabhängig vom Beschäftigungsgrad 80 Stunden pro Jahr :
 
Die Fachärzt/innen können das Fortbildungsdiplom bzw. die Bestätigung jeweils am Ende einer dreijährigen Fortbildungsperiode beim SGPG-Sekretariat beantragen. Dafür reichen sie eine Liste der besuchten Fortbildung ein. Die SGPG prüft die eingereichten Dossiers stichprobenweise mittels Einforderung der schriftlichen Belege. Sie stellt anschliessend ein Diplom aus.

Die Rezertifizierung ist für SGPG-Mitglieder kostenlos, die Gebühr für Nichtmitglieder beträgt Fr. 300.-.
 
Alle relevanten Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten : 
 
 
FAQ zur Fortbildung
 

Wann muss ich meine Fortbildung das nächste Mal bestätigen lassen?
Die Kontrollperiode umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Die einzelnen Perioden sind für alle Titelträger gleich, unabhängig vom Zeitpunkt des Titelerwerbs.
Die aktuelle Fortbildungsperiode 2008-2010 wird im 1. Quartal 2011 überprüft. Die SGPG-Mitglieder erhalten im Dezember 2010 vom Sekretariat eine Aufforderung. Wer eine Bestätigung ausserhalb der ordentlichen Periode benötigt, kann sich mit dem Sekretariat in Verbindung setzen.
 

Kann ich meine Fortbildungspflicht auch bestätigen lassen, wenn ich diesen Termin einmal verpasst habe?
Ja, es erfolgt jedoch keine Aufforderung mehr vom SGPG-Sekretariat. Die Diplome werden jeweils im Mai verschickt.
 

Welche Fortbildungaktivitäten werden angerechnet?
  1. Fachspezifische Kernfortbildung gemäss Programm (pdf) (1 Fortbildungscredit = eine Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten; maximal 25 Kreditpunkte /Jahr)
  2. Erweiterte Fortbildung (1 Fortbildungscredit = eine Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten; maximal 25 Kreditpunkte /Jahr)
  3. Teilnahme an Qualitätszirkel oder ähnlicher Fortbildung in Gruppen (1 Credit / Stunde; maximal 10 Credits / Jahr)
  4. Vortrags- bzw. Lehrtätigkeit für die fachspezifische Aus-, Weiter- und Fortbildung (2 Credits pro Präsentation à 10-60 Min.; maximal 10 Kreditpunkte / Jahr)
  5. Publikation einer fachspezifischen wissenschaftlichen Arbeit (peer reviewed) als Erst- oder Letztautor (5 Credits pro Publikation; maximal 10 Kreditpunkte / Jahr)
  6. Posterpräsentation als Erst- oder Letztautor auf dem Gebiet „Prävention und Gesundheitswesen“ (2 Credits pro Poster; maximal 4 Kreditpunkte / Jahr)
 

Nach welchen Kriterien erfolgt die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen?
  1. Thema mit hoher Public Health Relevanz
  2. Veranstalter ist anerkannte Institution im Bereich Public Health
  3. Referent/innen sind fachlich kompetent
  4. Organisationsform entspricht „good pratice“: wissenschaftliches Komitee bei Konferenzen, Peer-review-Prozess bei Abstractverfahren, geeignete Didaktik, Möglichkeit zur Evaluation.

Antragsverfahren für Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
  1. Der Organisator oder der Facharzt, der die Veranstaltung besucht, kann die Anerkennung einer Veranstaltung beantragen.
  2. Programm sowie weitere schriftliche Unterlagen zu Inhalt und Organisation Beschrieb, wie die oben genannten Kriterien erfüllt werden, sind einzureichen.
  3. Die Verantwortliche für Fortbildung der SGPG trifft den Entscheid über Anerkennung.
  4. Die Kosten für den Antrag entsprechen Sfr 150.- für Nichtmitglieder der SGPG (kostenlos für Mitglieder der SGPG).
 
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